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Aktenzeichen VI 326/28

Datum 03.01.1929

Leitsatz 1. Zur Frage der Anfechtung wegen Irrtums. 2. Kann der Schuldner oder der Schuldübernehmer dem Gläubiger, der auf Grund der Vorschriften des Aufwertungsgesetzes Aufwertung seiner Papiermarkforderung kraft Rückwirkung begehrt, aus dem Gesichtspunkt des beiderseitigen Irrtums die Einrede der allgemeinen Arglist entgegensetzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B170089

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