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Aktenzeichen V B 12/28

Datum 19.01.1929

Leitsatz Wird dadurch, daß gemäß § 29 der Dritten Steuernotverordnung die mit Beihilfen aus öffentlichen Mitteln ausgeführten, nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig gewordenen Neubauten der Besteuerung gemäß §§ 26 flg. a.a.O. (Hauszinssteuer) unterliegen, die Aufwertung der aus öffentlichen Mitteln gewährten Beihilfedarlehen ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B220138

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