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Aktenzeichen II 260/28

Datum 21.12.1928

Leitsatz Begründet schon die Kenntnis des Verkäufers davon, daß ein verkauftes Pferd beim Käufer zur Zucht verwendet werden soll, die Haftung für einen bei der Übergabe vorhandenen, dem Verkäufer unbekannt gewesenen Fehler, der nicht zu den Hauptmängeln gehört, aber für den erwähnten Gebrauchszweck von Erheblichkeit ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B240147

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