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Aktenzeichen II 269/28
Datum 04.12.1928
Leitsatz 1. Hat der Richter bei Anordnung einer Sicherheitsleistung durch den einen Generalversammlungsbeschluß anfechtenden Aktionär nur zu prüfen, ob der Aktiengesellschaft durch die Klage Nachteile drohen, oder hat er auch zu untersuchen, ob eine Haftung des Aktionärs für diese Nachteile in Frage kommt? 2. Kann § 538 Nr. 2 ZPO. auf andere Fälle eines reinen Prozeßurteils entsprechend angewendet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B310194
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