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Aktenzeichen II 226/28
Datum 04.12.1928
Leitsatz 1. Können für die Frage, ob ein Zustellungsmangel durch rechtzeitiges Zugehen des zuzustellenden Schriftstücks geheilt ist, auch die Lebenserfahrung, sowie die Unterlassung einer Erklärung über einen wichtigen Umstand verwertet werden? 2. Darf das Berufungsgericht die Sache an das Gericht erster Instanz zurückverweisen, wenn es dessen Urteil aufhebt, weil das Landgericht die Klage in der irrtümlichen Annahme abgewiesen hatte, das Anfechtungsrecht des klagenden Aktionärs sei nach § 271 HGB. durch verspätete Zustellung der Klage erloschen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B320204
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