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Aktenzeichen VII 506/28

Datum 05.02.1929

Leitsatz 1. Kann sich eine Vertragspartei, die aus einer ihr bekannten Tatsache keinen Grund zur Nichterfüllung eines Vertrags entnommen hat, nachträglich zur Rechtfertigung ihrer Nichterfüllung auf diese Tatsache berufen? 2. Stehen einer Partei, wenn sie selbst vertragswidrig handelt, wegen der Vertragsverletzungen des andern Teils Schadensersatzansprüche gegen ihn zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B3B0238

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