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Aktenzeichen VII 222/28

Datum 05.02.1929

Leitsatz 1. Ist auch der dingliche Gläubiger zur Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz berechtigt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann dem Anfechtungskläger mit der Einrede der Arglist entgegengehalten werden, daß er selbst seinen Schuldtitel auf anfechtbare Weise erlangt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B3C0242

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