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Aktenzeichen VI 290/28

Datum 31.01.1929

Leitsatz 1. Inwieweit besteht für jemand, der als Sachverständiger in einem Strafverfahren vernommen worden ist, eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit über das, was ihm dabei zur Kenntnis gekommen ist? Kann die Verletzung einer solchen Verpflichtung einen Verstoß gegen § 826 BGB. begründen? 2. Inwieweit ist für den Tatbestand des § 826 BGB. das Bewußtsein und die Willensrichtung des Handelnden von Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B410271

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