zurück
Aktenzeichen I 267/28
Datum 16.02.1929
Leitsatz Darf ein Unterlassungsantrag wegen Verletzung von Urheberrechten so allgemein gefaßt sein, daß die Bezeichnung der Gegenstände und der Nachweis des Urheberrechts-Erwerbs, also auch die Bestimmung des Verbotsumfangs, ganz dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen bleiben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B460307
zurück