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Aktenzeichen I 267/28

Datum 16.02.1929

Leitsatz Darf ein Unterlassungsantrag wegen Verletzung von Urheberrechten so allgemein gefaßt sein, daß die Bezeichnung der Gegenstände und der Nachweis des Urheberrechts-Erwerbs, also auch die Bestimmung des Verbotsumfangs, ganz dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen bleiben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B460307

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