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Aktenzeichen I 237/28

Datum 20.02.1929

Leitsatz 1. Über die Verpflichtung des See-Versicherungsnehmers zur sorgfältigen Behandlung des Versicherungsrisikos und über den Einfluß dieser Behandlungsweise auf die Leistungspflicht des Versicherers, insbesondere bei Haftungsbeschränkungen der Reederei. 2. Kann sich die Reederei, auch wenn ein sog. reines Konnossement ausgestellt worden ist, auf Vermerke im Kai-Empfangsschein berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B480320

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