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Aktenzeichen IV B 11/29
Datum 14.03.1929
Leitsatz 1. Inwieweit gilt das Erfordernis einer Beschwer für die Zulässigkeit der Berufung in Ehesachen? 2. Kann in Ehesachen Berufung lediglich zum Zwecke der Erhebung einer Widerklage eingelegt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B530364
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