zurück
Aktenzeichen VI B 7/29
Datum 21.03.1929
Leitsatz 1. Gehört die Aufnahme einer Zustellungsurkunde zum Begriff und Wesen der Zustellung? 2. Liegt eine Zustellungsurkunde vor, wenn die Unterschrift des Gerichtsvollziehers unter der Urschrift fehlt? 3. Ist es in solchem Falle von Bedeutung, wenn die beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde mangelfrei ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C070022
zurück