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Aktenzeichen VI 526/28
Datum 11.03.1929
Leitsatz 1. Inwieweit ist ein Rechtsanwalt bei Wahrnehmung der Rechte seines Vollmachtgebers zur Rücksichtnahme auf Belange des Prozeßgegners verpflichtet? 2. Unterliegen Forderungen, die zum Gesellschaftsvermögen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft gehören, der Reparationshypothek?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C180104
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