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Aktenzeichen IV 584/27

Datum 25.02.1929

Leitsatz 1. Sind Subjekte des deutschen Privatfürstenrechts nur die ehemals reichsunmittelbaren und reichsständischen oder auch die ihnen durch die Deutsche Bundesakte und die Wiener Kongreßakte gleichgestellten Häuser? 2. Über das Recht der Ebenbürtigkeit nach gemeinem Privatfürstenrecht und Hausrecht. 3. Kann autonomes Hausrecht auch in einer Fideikommißstiftungsurkunde gesetzt werden? 4. Ist zu einer Zustiftung von Gegenständen des freien Vermögens zum Hausvermögen die Zustimmung der Anwärter erforderlich? 5. Welche Folgen hat das Fehlen der Zustimmung von Anwärtern zu einem Hausgesetz?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C1B0120

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