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Aktenzeichen V B 2/29

Datum 02.05.1929

Leitsatz 1. Ist im Sinne des § 7 Abs. 4 AufwG. die Hypothekenvormerkung einem Recht am Grundstück gleichzuachten? 2. Darf der Grundstückseigentümer, der gegen Bewilligung einer Hypothekenvormerkung Kredit aufgenommen hatte, einen Rangvorbehalt, in dessen Stelle die Vormerkung eingerückt war, noch einmal für sich ausnützen, wenn die Vormerkung nach Zurückzahlung des durch sie gesicherten Darlehens gelöscht wurde, ohne daß Umschreibung in das endgültige Recht erfolgt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C2A0200

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