Aktenzeichen VI 405/28
Datum 08.05.1929
Leitsatz 1. Erlangt der Gläubiger ein gesetzliches Pfandrecht, wenn zu seiner Sicherheit ein für ihn gesperrtes Sparbuch hinterlegt wird? 2. Wie erwirbt der Gläubiger ein vertragliches Pfandrecht an der Forderung des Schuldners gegen die Sparkasse? Ist dies durch Vertrag zwischen Schuldner und Sparkasse möglich? 3. Welche Bedeutung hat die Sperrung? 4. Welchen Einfluß hat es auf die Sicherheit des Gläubigers, wenn die Forderung des Schuldners gegen die Sparkasse nur eine solche auf Darlehensgewährung ist? 5. Besteht ursächlicher Zusammenhang zwischen der Sicherheitsleistung und der Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme, wenn der Aufhebungsbeschluß die Sicherheitsleistung nur hilfsweise erwähnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C2E0217
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