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Aktenzeichen VIII 2/29

Datum 28.02.1929

Leitsatz 1. Ist die durch Vergleich der Mietparteien vor dem Mieteinigungsamt bestimmte "Friedensmiete" eine vereinbarte oder eine gesetzliche Miete? 2. Welche Wirkungen hatte bei langfristigen Verträgen die Berufung auf die gesetzliche Miete in der Zeit seit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Reichsmietengesetz vom 10. Juli 1926 (RGBl. I S. 403) bis zum Inkrafttreten des weiteren Änderungsgesetzes vom 14. Februar 1928 (RGBl. I S. 21)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C2F0225

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