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Aktenzeichen II 459/28

Datum 10.05.1929

Leitsatz 1. Schließt das in § 36 RGewO. für die sog. Urkundsmessungen (Messungen mit erhöhter Glaubwürdigkeit und rechtlicher Beachtlichkeit) aufgestellte Erfordernis der Ausführung durch vereidigte selbständige Landmesser aus, daß den von kommunalen Vermessungsämtern durch beamtete Landmesser für Private vorgenommen Vermessungsarbeiten der gleiche privilegierte Charakter zukommt? 2. Begeht die ein Vermessungsamt unterhaltende Kommunalbehörde gegenüber den vereidigten selbständigen Landmessern einen Verstoß wider § 1 oder § 3 UWG., wenn sie für Privatpersonen Messungen ausführen läßt oder sich solchen Personen gegenüber zur Vornahme von Messungen erbietet, bei denen es auf den privilegierten Charakter der Arbeit ankommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C320239

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