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Aktenzeichen II 416/28
Datum 12.04.1929
Leitsatz 1. Wann wird eine unterirdisch lagernde flüssige Ware durch eine oberhalb der Erde angebrachte Warenbezeichnung mit dem dabei benutzten Warenzeichen "versehen"? 2. Wann liegt Warenbezeichnung und wann Ankündigung einer Ware vor?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C350273
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