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Aktenzeichen VII 544/28
Datum 11.06.1929
Leitsatz 1. Inwieweit sind Einwendungen der wegen Zahlung von Gerichtskosten in Anspruch genommenen Personen gegen ihre Zahlungspflicht im Verfahren des § 4 des Reichs-Gerichtskostengesetzes oder mit den für das Verwaltungszwangsverfahren bestimmten Rechtsbehelfen geltendzumachen? 2. Können im Wege des § 4 RGKG. auch Einwendungen des Konkursverwalters gegen die Verpflichtung geltendgemacht werden, die gegen ihn angesetzten Gerichtskosten eines der Konkurseröffnung vorhergegangenen Geschäftsaufsicht-Verfahrens als Massekosten zu begleichen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C410351
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