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Aktenzeichen II 592/28

Datum 07.06.1929

Leitsatz 1. Ist zur Begründung der Verpflichtung eines Alleingesellschafters, einen Geschäftsanteil abzutreten, auch dann gerichtliche oder notarielle Form erforderlich, wenn vereinbart wird, daß der Alleingesellschafter bei einer demnächst stattfindenden Kapitalerhöhung einen Teil des von ihm zu übernehmenden Geschäftsanteils für Rechnung und Gefahr des Abtretungsempfängers als dessen Stellvertreter erwerben solle? 2. Muß der Alleingesellschafter, der sich gegenüber einem Geschäftsführer der Gesellschaft mbH. schuldrechtlich verpflichtet hat, in der Gesellschafterversammlung zu einem gewissen Betrag entsprechend der vorher eingeholten Ansicht des Geschäftsführers zu stimmen, diese Verpflichtung auch dann erfüllen, wenn ein wichtiger Grund zu der in der Gesellschafterversammlung beschlossenen Abberufung des Geschäftsführers vorlag?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407C440371

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