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Aktenzeichen III 205/28
Datum 31.05.1929
Leitsatz 1. Wonach bestimmt sich das Gemeinwesen, in dessen Dienst ein Beamter steht und welches deshalb für eine von diesem begangene schuldhafte Amtspflichtverletzung verantwortlich ist? 2. Haftet das Reich oder das Land für Amtsversehen von Beamten, welche bei den mit der einstweiligen Verwaltung der Reichswasserstraßen betrauten mittleren und unteren Landesbehörden angestellt sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D040011
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