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Aktenzeichen V B 12/29

Datum 05.06.1929

Leitsatz 1. Findet die Vorschrift in § 21 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes auch dann Anwendung, wenn es sich um die Abtretung einer Hypothek an den Eigentümer des belasteten Grundstücks handelt, der sie demnächst hat löschen lassen? 2. Welcher Stichtag ist maßgebend für die Bestimmung der Rangfolge nach §§ 7, 21 Abs. 2 AufwG.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D060019

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