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Aktenzeichen VII 653/28
Datum 25.06.1929
Leitsatz 1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durch Beschluß erteilt werden und ist ein solcher Beschluß des Reichsgerichts unanfechtbar? 2. Was gehört zur Wahrung der gesetzlichen und der vereinbarten Schriftform, namentlich auch derjenigen, von welcher § 39 VVG. spricht? 3. Wann ist ein Schreiben mit zweifelhafter Anschrift dem wirklichen Empfänger zugegangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D0E0068
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