zurück

Aktenzeichen VII 653/28

Datum 25.06.1929

Leitsatz 1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durch Beschluß erteilt werden und ist ein solcher Beschluß des Reichsgerichts unanfechtbar? 2. Was gehört zur Wahrung der gesetzlichen und der vereinbarten Schriftform, namentlich auch derjenigen, von welcher § 39 VVG. spricht? 3. Wann ist ein Schreiben mit zweifelhafter Anschrift dem wirklichen Empfänger zugegangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D0E0068

Download PDF

zurück