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Aktenzeichen VI 382/28

Datum 18.04.1929

Leitsatz 1. Handelt ein Polizeibeamter in Ausübung öffentlicher Gewalt, wenn er einen Kraftwagen führt, der Polizeimannschaft zum Übungsschießen befördert? 2. Haftet an seiner Stelle der Staat, wenn dabei eine Person überfahren wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D140098

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