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Aktenzeichen VI 452/28

Datum 02.05.1929

Leitsatz 1. Haftet der Meistbietende gemäß § 81 Abs. 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes auch für die bestehen bleibenden Rechte gesamtschuldnerisch mit dem Ersteher? 2. Genügen für die Mitteilung und die Genehmigung der Schuldübernahme nach § 415 BGB. auch Vorgänge im Rechtsstreit? 3. Inwieweit hat der Ersteher die persönliche Forderung einer bestehen gebliebenen Hypothek aufzuwerten, wenn die Zwangsversteigerung unter der Herrschaft der Dritten Steuernotverordnung geschehen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D150100

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