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Aktenzeichen VI 710/28
Datum 30.05.1929
Leitsatz Kann dem Revisionskläger, dem das Armenrecht für die Revision bewilligt war, dem es aber nach Begründung der Revision und Terminsanberaumung wieder entzogen worden ist, noch eine Frist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr gesetzt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D160105
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