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Aktenzeichen VI 510/28
Datum 10.06.1929
Leitsatz 1. Inwieweit können Straßenhändler, die in einer Großstadt einen festen Stand auf dem Bürgersteig einnehmen wollen, sich der Stadt gegenüber auf den Gemeinbrauch an der Straße berufen? 2. Ist die Ersitzung eines solchen Rechtes durch den Straßenhändler möglich? 3. Über Mißbrauch des Untersagungsrechts durch die Stadt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D170108
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