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Aktenzeichen VIII 208/29

Datum 17.06.1929

Leitsatz Wird ein Mietverhältnis zu einem Pachtverhältnis, wenn der neue Inhaber der Räume unter Übernahme der Einrichtung von seinem Vorgänger in einen zwischen diesem und dem Eigentümer des Hauses bestehenden und bestehen bleibenden Mietvertrag eintritt? Ist es hierfür von Bedeutung, wenn der neue Inhaber bei Ablauf des bisherigen Vertrags selbst einen Raumüberlassungsvertrag mit dem Eigentümer abschließt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D1A0128

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