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Aktenzeichen VI 679/28
Datum 27.06.1929
Leitsatz 1. Was ist unter Verträgen im Sinne der Kartellverordnung zu verstehen? 2. Fallen unter § 9 der KartVo. Sperren nur dann, wenn sie gegen Kartellmitglieder, oder auch dann, wenn sie gegen andere verhängt werden? 3. Kommt es für die Anwendung des § 9 KartVo. darauf an, ob die Sperre durch die satzungsgemäß zuständige Mitgliederversammlung beschlossen worden ist, oder genügt Verhängung durch den Vorstand? 4. In welchem Umfang macht die unzulässige Verhängung einer Sperre das Kartell schadensersatzpflichtig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D200166
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