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Aktenzeichen V B 17/29

Datum 03.07.1929

Leitsatz Kann nach den §§ 15, 17 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 höhere Aufwertung für eine Forderung beansprucht werden, der die Eigenschaft als Kaufgeldforderung schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes durch eine rechtskräftige Entscheidung der Aufwertungsstelle aberkannt worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D230179

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