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Aktenzeichen VII 567/28
Datum 05.07.1929
Leitsatz 1. Befreit die Versäumung der Anzeige über Veräußerung der gegen Schaden versicherten Sache den Versicherer auch dann, wenn die Anzeigepflicht dem Versicherungsnehmer aus Rechtsunkenntnis nicht bewußt und in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt war? 2. Welche Arten von Eigentumswechsel sind unter Veräußerung im Sinne der §§ 69 bis 71 VVG. zu verstehen? Gehören dazu insbesondere Gutsüberlassungsverträge und Vermögensübernahmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D270193
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