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Aktenzeichen I 327/28
Datum 22.06.1929
Leitsatz 1. Über die Voraussetzungen der Pflicht zur Leistung des Offenbarungseides nach § 259 Abs. 2 BGB. Trifft die Eidespflicht auch die Vorstandsmitglieder größerer Unternehmungen für solche Angaben, die auf Schätzungen beruhen? 2. Kann schon das über die Eidespflicht entscheidende Gericht den Eid abweichend von der in § 259 Abs. 2 BGB. bestimmten Form fassen oder ist dies erst bei der Abnahme des Eides zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D330256
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