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Aktenzeichen V B 18/29
Datum 13.07.1929
Leitsatz Ist § 74 Abs. 1 Satz 4 AufwG. auch dann anwendbar, wenn es sich um die Beschwerde eines Zeugen gegen einen Beschluß handelt, durch den das Landgericht in einer Aufwertungssache die Verweigerung der von ihm angeordneten Aussage des Zeugen für unrechtmäßig erklärt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D360272
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