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Aktenzeichen IV 510/28

Datum 20.06.1929

Leitsatz Ist die Reichsbank verpflichtet, ihre Banknoten mit Vorkriegsdatum in Gold einzulösen? Haftet das Reich den Inhabern dieser Banknoten auf Schadensersatz, weil der Reichskanzler schuldhaft die Inflation herbeigeführt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D370273

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