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Aktenzeichen III 493/28

Datum 25.06.1929

Leitsatz 1. Schränkt § 2 Abs. 2 der preußischen Verordnung betr. das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen vom 15. November 1899 für das Gebiet des Verwaltungszwangsverfahrens den Rechtsweg für solche Ansprüche ein, die sich auf die Haftung öffentlicher Körperschaften für Amtspflichtverletzungen ihrer Beamten gründen? 2. Inwieweit haben die Vollstreckungsbehörden im Verwaltungszwangsverfahren die Belange des Schuldners wahrzunehmen, insbesondere in seinem Interesse dafür zu sorgen, daß bei der Versteigerung gepfändeter Sachen ein angemessener Erlös erzielt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D390289

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