zurück
Aktenzeichen V B 24/29
Datum 13.07.1929
Leitsatz Geht eine Aufwertungshypothek auch einer in der Zeit vom 14. Februar 1924 bis zum 1. Oktober 1924 erworbenen, noch in der Hand des Eigentümers befindlichen Eigentümergrundschuld insoweit im Range nach, als sich nach den Vorschriften des Aufwertungsgesetzes ein höherer Aufwertungsbetrag als nach den Vorschriften der Dritten Steuernotverordnung ergibt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D3E0319
zurück