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Aktenzeichen VII 88/29
Datum 20.09.1929
Leitsatz Ist eine Sicherungsabtretung auch dann nach Tarifstelle 1 des preuß. Stempelsteuergesetzes zu verstempeln, wenn in der Urkunde besonders darauf hingewiesen ist, daß die Abtretung zur Sicherung einer Forderung erfolgt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D410342
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