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Aktenzeichen VII 88/29

Datum 20.09.1929

Leitsatz Ist eine Sicherungsabtretung auch dann nach Tarifstelle 1 des preuß. Stempelsteuergesetzes zu verstempeln, wenn in der Urkunde besonders darauf hingewiesen ist, daß die Abtretung zur Sicherung einer Forderung erfolgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D410342

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