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Aktenzeichen II 69/29
Datum 15.10.1929
Leitsatz 1. Welchem Ehegatten gegenüber sind beim gesetzlichen Güterrecht einseitige Rechtsgeschäfte Dritter vorzunehmen, die den Aktiv- und den Passivbestand des eingebrachten Gutes zugleich berühren? 2. Zum Kaduzierungsverfahren bei der Gesellschaft mbH. in bezug auf den Geschäftsanteil einer Ehefrau.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407D4E0401
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