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Aktenzeichen III 35/29

Datum 22.10.1929

Leitsatz 1. Sind die ordentlichen Gerichte befugt, die Ordnungsmäßigkeit der Zusammensetzung eines Angestelltenrats nachzuprüfen, wenn nach dem Ausscheiden der Mehrzahl seiner Mitglieder seine Neubildung auf Grund eingehender rechtlicher Erwägungen mit Zustimmung des ganzen Betriebsrats und der in den Angestelltenrat berufenen Personen erfolgt ist? 2. Haben die gutgläubig, wenn auch fehlerhaft, als Mitglieder eines Angestelltenrats eingezogenen Personen so lange die Rechte und Pflichten solcher Mitglieder, bis sie durch ordnungsmäßig gewählte Personen ersetzt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E0B0053

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