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Aktenzeichen III 530/28

Datum 20.09.1929

Leitsatz 1. Können Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen, die im Verfahren vor dem Mieteinigungsamt entstanden sind, gegen die unterlegene Partei im ordentlichen Rechtsweg eingeklagt werden, wenn das Mieteinigungsamt keine Entscheidung über die Pflicht zu ihrer Erstattung getroffen hat? 2. Kann ein solcher Erstattungsanspruch gegen einen Kommunalverband aus angeblich schuldhafter Amtspflichtverletzung seiner Beamten hergeleitet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E170099

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