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Aktenzeichen III 51/29
Datum 01.11.1929
Leitsatz Sind die militärischen Befehlshaber verpflichtet, bei Laufübungen, die von Truppenteilen auf öffentlicher Landstraße während der Dunkelheit veranstaltet werden, entgegenkommende Fuhrwerke wegen der Gefahr des Scheuens der Pferde auf das Stattfinden der Übung aufmerksam zu machen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E200144
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