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Aktenzeichen III 122/29
Datum 01.11.1929
Leitsatz 1. Worin bestehen die Unterscheidungsmerkmale zwischen öffentlichrechtlichem Beamtenverhältnis und bürgerlichrechtlichem Dienstvertragsverhältnis? 2. Sind durch § 1 Abs. 4 und § 2 des preuß. Gesetzes betr. vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindebeamtenrechts vom 8. Juli 1920 und durch § 43 des preuß. Besoldungsgesetzes vom 17. Dezember 1927 nur die Besoldungs- oder auch die Anstellungsverhältnisse der ständig Angestellten preußischer Stadtgemeinden beeinflußt worden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E210147
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