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Aktenzeichen V 391/28

Datum 06.11.1929

Leitsatz Findet die Vorschrift des § 21 Abs. 2 AufwG. nur dann Anwendung, wenn einer der Fälle des § 21 Abs. 1 vorliegt? Gehört zu den gleichstehenden oder nachgehenden Rechten im Sinne des § 21 Abs. 2 auch eine auf Grund des § 1163 Abs. 1 Satz 1 BGB. entstandene Eigentümergrundschuld?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E250167

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