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Aktenzeichen III 155/29

Datum 12.11.1929

Leitsatz Darf die Staatskasse, die einem für die arme Partei bestellten Rechtsanwalt Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. Februar 1923/14. Juli 1925 erstattet hat, den Rechtsübergang der Gebührenforderung auf sie zum Nachteil des Anwalts geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E270178

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