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Aktenzeichen VII 188/29

Datum 12.11.1929

Leitsatz Muß der abtretende Gläubiger die dem Schuldner vom Abtretungsempfänger durch Vorlegung der Abtretungsurkunde angezeigte Abtretung auch dann gegen sich gelten lassen, wenn die Abtretung gar nicht erfolgt oder nicht wirksam ist und dem Schuldner die Unwirksamkeit bei Vorlegung der Urkunde bekannt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E280183

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