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Aktenzeichen II 271/29
Datum 15.11.1929
Leitsatz Kann bei einem vom Akzeptanten durch nachträgliche Erhöhung der Wechselsumme verfälschten Wechsel der Indossatar dem Avalisten die Einrede der Arglist entgegenhalten, wenn dieser bei Übernahme der Avalverpflichtung mit der Möglichkeit der bezeichneten Verfälschung des Wechsels gerechnet hat und nunmehr vom Indossatar verlangt, daß er sich mit der ursprünglichen Wechselsumme begnüge?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E2E0223
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