zurück

Aktenzeichen VI 103/29

Datum 21.11.1929

Leitsatz 1. Kann ein rechtskräftiges Urteil, durch das wegen unbestrittener Erwerbsminderung eine Schadensersatzrente zugesprochen ist, mit der Abänderungsklage für die Zeit nach deren Erhebung angegriffen werden, weil nach neuerer Erkenntnis die Erwerbsfähigkeit nicht gemindert gewesen sei? 2. Was ist unter den maßgebenden Verhältnissen im Sinne des § 323 ZPO. zu verstehen? 3. Unter welchen Voraussetzungen begründet das Gebrauchmachen von einem unrichtigen Urteil die Einrede der Arglist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E320239

Download PDF

zurück