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Aktenzeichen I 195/29

Datum 27.11.1929

Leitsatz 1. Muß im Patentstreitverfahren der Berufungsschriftsatz handschriftlich unterzeichnet sein? 2. Unter welchen Umständen liegt in der Einreichung einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift durch das Patentbüro einer größeren Firma ein unabwendbarer Zufall? 3. Kann bei Stellung eines Wiedereinsetzungs-Antrags im Patentstreitverfahren die Berufungsschrift unmittelbar beim Reichsgericht eingereicht werden, wenn diese Einreichung die nachzuholende Prozeßhandlung ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E370257

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