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Aktenzeichen IV 255/29

Datum 28.11.1929

Leitsatz 1. Kann eine Partei im Ehescheidungsstreit durch einen Abwesenheitspfleger vertreten werden? 2. Inwieweit kann in der Revisionsinstanz den Mangel gesetzmäßiger Vertretung nicht nur die in ungesetzlicher Weise vertreten gewesene Partei, sondern auch ihr Gegner rügen? 3. Kann der Mangel gesetzmäßiger Vertretung noch während der Revisionsinstanz durch ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung geheilt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E380261

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